Verbraucherschützer gegen Telekom

Die Pläne der Telekom, die Geschwindigkeit der Datenübertragungen für Vielsurfer zu drosseln, sobald diese bestimmte Datenmengen überschreiten, hat für viel Aufsehen gesorgt. Auch wenn das Telekommunikationsunternehmen mittlerweile etwas zurückgerudert ist, strebt die Verbraucherzentrale NRW eine gerichtliche Klärung über die Zulässigkeit derartiger Drosselungen an.

Verbraucherschützer ziehen vor Gericht

Für viel Unmut sorgte die Ankündigung der Telekom, ab 2016 neue vertragliche Regelungen für ihre DSL-Angebote einzuführen. Danach sollte nach dem Überschreiten einer bestimmten vertraglich vereinbarten Datenmenge die Leistung auf 384 KBit pro Sekunde gedrosselt werden. Die bisherigen Flatrates, mit denen ein unbeschränkter Datenfluss bei gleichbleibender Geschwindigkeit sichergestellt ist, würden damit der Vergangenheit angehören. Zwar hat die Telekom nach den Protesten angekündigt, die geplanten Drosselungen nur auf 2 Mbit pro Sekunde zu reduzieren, doch das allein genügt den Verbraucherschützern nicht. Sie wollen erreichen, dass das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgibt, dass es zukünftig auf drastische Geschwindigkeitsdrosselungen verzichten wird. Eine solche Erklärung liegt der Telekom vor, das Unternehmen lehnt die Unterzeichnung jedoch ab.

Keine kurzfristigen Geschwindigkeitsdrosselungen

Durch die Anrufung des Gerichts soll das Unternehmen nun gezwungen werden, eine entsprechende Erklärung abzugeben. Der Hintergrund für den Rechtsstreit liegt darin, dass die Verbraucherschützer für Nutzer Planungssicherheit schaffen wollen. Es könne nicht angehen, dass ein Dienstleister mehr oder weniger kurzfristig derartige Vertragsveränderungen zulasten seiner Kunden plane.

Neue Verordnung in Planung

Ob die Telekom ihre Drosselungen wie angekündigt vornehmen kann, ist allerdings bisher nicht abschließend geklärt. Das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin arbeitet derzeit an einer neuen Verordnung. Diese Verordnung sieht vor, dass die Internetdienste zukünftig verpflichtet sind, grundsätzlich alle Daten durch ihre Netze zu leiten, unabhängig davon, woher sie geschickt werden. Eine Drosselung der Geschwindigkeit beim Überschreiten vereinbarter Datenmengen durch die Telekom würde damit nicht mehr möglich sein.

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