Web: “Leistungsschutzrecht für Presseverlage” beschlossene Sache

Erst am vergangenen Freitag wurde das “Leistungsschutzrecht für Presseverlage” mit einer knappen Mehrheit von 293 zu 243 Stimmen im Bundestag beschlossen und schon ist das Netz voll von Kritik und Unverständnis.

Das ist keine Überraschung: Schon lange vor der Abstimmung über den Antrag waren die Stimmen der Gegner der neuen Gesetzesänderung laut und vielfältig zu hören; “netzfeindlich” und “irrsinnig” seien die Pläne. Neben Onlineaktivisten, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft und einer ganzen Reihe von Organisationen meldeten sich nach und nach auch einige Politiker von CDU und FDP zu Wort und äußerten ihre Bedenken – auf technischer aber auch auf europa- und verfassungsrechtlicher Ebene. Genützt hat es nichts, eher im Gegenteil: In letzter Minute wurde der Gesetzesentwurf zwar noch einmal abgeändert, diese Änderungen schaffen allerdings nur noch weitere Unsicherheiten für alle Betroffenen und hebeln gerade den einstigen Kerngedanken des “Leistungsschutzrechtes” endgültig aus. Ging es anfangs noch um die Frage, ob Suchmaschinen – allen voran Google – ohne Lizenzen zu erwerben systematisch Inhalte von Verlagen in ihren Suchergebnissen zeigen und damit Geld verdienen dürfen, scheint gerade diesem Vorgehen durch das neue Leistungsschutzrecht auch weiterhin Tür und Tor geöffnet zu sein. “Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte”, wie es in dem Gesetzesentwurf heißt, seien nicht betroffen. Wie genau ein “kleinster Textausschnitt” definiert ist, wird in Zukunft wohl noch vor Gericht geklärt werden müssen, allerdings beschränkt sich Google schon jetzt in seinen Suchergebnissen auf eine Textlänge von nur 160 Zeichen – die Chancen stehen also gut, dass das neue Leistungsschutzrecht, das gerade wegen der bei Google gezeigten Textausschnitte überhaupt ins Rollen gebracht wurde, diese nun überhaupt nicht betrifft.

Die Leidtragenden werden wahrscheinlich wie so oft die “kleinen” Seiten im Netz sein, denn durch das neue Leistungsschutzrecht wurde die Rechtsunsicherheit für Seitenbetreiber noch einmal erhöht, ohne irgendeinen tatsächlichen Nutzen oder Mehrwert zu erzielen – nur Abmahnanwälte und Gerichte dürfen sich in Zukunft wohl über zusätzliche Arbeit freuen.