Nicht nur bei gelesenen Büchern, getragener Kleidung und gebrauchten Autos ist es schon lange selbstverständlich, sie zu einem günstigen Preis weiterzuverkaufen. Auch moderne Geräte wie Smartphones und Laptops sind bei vielen Nutzern als Gebrauchtwaren sehr gefragt. Dass auch gebrauchte Software verkauft werden kann, ist aber noch vielen unbekannt.
Nachdem sich der Handel mit gebrauchten Computerprogrammen zunächst in einer rechtlichen Grauzone bewegt hatte, ist die Sache inzwischen vom Europäischen Gerichtshof abschließend geklärt: Secondhand-Software ist nicht nur äußerst preisgünstig, sondern kann auch völlig legal weiterverkauft und genutzt werden. Inzwischen haben sich einige seriöse Händler und Online-Plattformen wie li-x etabliert, über die bedenkenlos und sicher Gebraucht-Software gekauft und verkauft werden kann.
Steigende Nachfrage nach gebrauchten Software-Lizenzen
Wie bei anderen Gebrauchtwaren ist der Preis das ausschlaggebende Argument für den Kauf von bereits gebrauchten Programmen. Gerade in Bereichen, in denen regelmäßig neue Versionen auf den Markt gebracht werden, liegt der Kaufpreis einer “Second Hand”-Lizenz deutlich unter dem Neuwert. Je nach Programm sind Ersparnisse von bis zu 70 Prozent möglich. Dadurch ist Gebrauchtsoftware sowohl für private Anwender als auch für Unternehmen interessant, die in ihrem Alltagsgeschäft nicht unbedingt auf die neueste Programm-Version angewiesen sind.
Da Software anders als Bekleidung oder Fahrzeuge durch die Benutzung keinen Schaden nehmen kann, sind die gebrauchten Programme genauso leistungsfähig wie beim Erstkauf. Auf den Markt kommen gebrauchte Lizenzen meist von Großunternehmen, die ihre Software regelmäßig erneuern oder bei der Einführung des Programms in ihrer Firma mehr Lizenzen erworben haben, als notwendig gewesen wäre.
Sichere Qualitätssoftware
Die Voraussetzung für den Handel mit einer Software-Lizenz ist, dass diese vom ersten Käufer legal innerhalb des EU-Raums erworben wurde. Um dies sicherzustellen, überprüfen seriöse Händler für Gebraucht-Software den ursprünglichen Kaufvorgang. Deshalb muss der Verkäufer einen stichhaltigen Nachweis dafür erbringen, dass er das Programm rechtmäßig besitzt. Dazu kann beispielsweise der Lizenzvertrag, aber auch der Lieferschein oder die Rechnung vorgelegt werden. Falls die Software ursprünglich von einem Händler in den USA oder einem anderen Nicht-EU-Staat erworben wurde, kann die Transaktion problematisch werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kauf mittels Download erfolgte. Es empfiehlt sich deshalb, in diesen Fällen vor einem Verkauf die Geschäftsbedingungen genau zu studieren.
Die Käufer von gebrauchter Software erhalten in der Regel keinen Einblick in die ursprüngliche Lieferkette. Deshalb ist es sinnvoll, sich vor einem Kauf über die jeweilige Plattform und deren Ruf zu informieren. Einige Händler nutzen inzwischen als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme Blockchain, da damit alle Transaktionen fälschungssicher gespeichert werden können. Dadurch können sich die Käufer von Gebraucht-Software darauf verlassen, dass die von ihnen erworbene Lizenz gültig ist.
Bild: Bigstockphoto.com / maxxyustas