Elektronische Mikromobilität wird neuer, großer IT-Markt

Mikromobilität bezeichnet die motorisierte Ausstattung eines einzelnen Menschen, die ihn von A nach B bringt. Dabei beschränkte sich das motorisierte Angebot für Verbraucher in Deutschland zuletzt in einem stagnierenden Markt auf Mopeds, Motorräder und E-Fahrräder. Doch neben E-Bikes werden im Laufe des Jahres 2019 noch weitere Gerätschaften für Fahrradweg und Straße zugelassen: E-Scooter, Hoverboards, E-Skateboards und elektrische Einräder. Damit ergeben sich nicht nur für diese Kleinstfahrzeuge, sondern auch für Zubehör, Navigation, Apps und Sicherheit gänzlich neue Märkte.

E-Scooter, Hoverboards und E-Einräder werden legal

E-Scooter sind motorisierte Tretroller, die mit herkömmlichem Anschieben bzw. Antreten, aber auch per Elektromotor Fahrt aufnehmen. Bei Hoverboards handelt es sich um zweirädrige Bretter mit Motoren, die eine Vor- und Zurückbewegung der auf ihnen stehenden Person registrieren und in Bewegung umsetzen. Nur dass bei ihnen die Räder parallel zueinander auf der Quer- statt hintereinander auf der Längsachse angebracht sind. Außerdem gibt es – anders als bei E-Scootern – keine Lenkstange. Auch fehlt diese nebst einem zweiten Rad bei E-Einrädern, sogenannten EUC (Electric Unicycle).

Verkehrsministerium macht sich für Zulassung stark

Der Verkehrsminister Andreas Scheuer (CDU) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) haben eine umfangreiche Verordnung auf den Weg gebracht. Diese klärt Zulassung, Versicherungspflicht, Mindestalter der Fahrer/innen und weitere Details zu den Kleinstfahrzeugen der neuen Mikromobilität. So soll ein Verkehrschaos vermieden werden. Welche Regeln da auf Interessierte zukommen, wie schnell die Akku-betriebenen Gefährte sein dürfen und welche neuen Straßenschilder sich mit der Legalisierung von E-Scootern ergeben, das wurde unter xiaomi-test.com/e-scooter-legal-in-deutschland-2019/ sehr gut aufgeschlüsselt.

Neuer Markt für Dienstleistungen

Eine Versicherung für Elektrokleinstfahrzeuge ist mit einer Versicherungsplakette nachzuweisen […]. Eine andere Art der Zulassung ist nicht nötig“, heißt es im oben verlinkten Beitrag. Das heißt, dass sich bekannte Versicherungsunternehmen nicht nur mit neuen Angeboten aufstellen werden. Es bedeutet auch, dass neue, spezialisierte Versicherer den vielversprechenden Markt betreten werden. Sie werden dabei nicht nur auf private Endverbraucher abzielen und entsprechende Angebote unterbreiten, sondern auch dem E-Roller-Verleih beistehen – eine weitere Branche, die sich in vielen Städten ergeben wird.

Reichlich Zubehör ist zu erwarten

Aber wo Fahrzeuge sind, da gibt es auch jede Menge Zubehör: Neben Helm und Schonern (in smarter Ausführung mit LED-Beleuchtung) braucht es natürlich auch Licht, Reflektoren, eine Klingel oder Tröte, Navigationssysteme und so weiter. Auch hier werden die verschiedensten Hersteller den Markt fluten. Genauso wie viele Automobilhersteller bereits eigene Elektrokleinstfahrzeuge vorstellen – zum Beispiel Seat und VW, wie hier berichtet wird.

Neue Apps für Smartphone und Tablet

Natürlich wird es auch den Smartphone-Halter für den E-Scooter-Lenker geben; davon ist auf jeden Fall auszugehen. Und was soll das smarte Handy dann während der Fahrt machen? Klar, navigieren, telefonieren und notieren. Per Freisprech lässt sich der Weg erfragen, es lassen sich über Siri, Google Assistant, Mi Assistant, Alexa und Co. Telefonate starten und sogar spontane Ideen als Notizen ablegen. Für Business-Leute, die per E-Scooter und Hoverboard die Rush Hour umgehen wollen, wird die Mikromobilität also auch von vielen Vorteilen begleitet.

Fazit zum Thema

Zusammenfassend kann man sagen, dass uns in 2019 ein komplett neues Angebot auf vielen Teilmärkten bevorsteht. Von Fahrzeugen der sogenannten Mikromobilität über Versicherungen und weitere Dienstleistungen hin zu Zubehör, Apps und Gadgets ist alles dabei. Durch eine entsprechende Verordnung soll zudem auf Bundesebene die verkehrspolitische Grundlage geschaffen werden, sodass nur Nutzer/innen über einem bestimmten Alter unter Einhaltung einer Maximalgeschwindigkeit sowie mit Versicherungsplakette auf Radweg und Straße fahren dürfen.

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