Bildungsurlaub für IT-Weiterbildung nutzen

Bezahlte Freistellung von der Arbeit, und dann durchstarten mit guten Argumenten für eine Gehaltserhöhung oder Aussichten auf einen neuen Job – klingt das zu schön, um wahr zu sein? Es ist aber Realität in den meisten deutschen Bundesländern. Warum im Schnitt rund 98 % der Arbeitnehmer auf diese Chance verzichten? Vielleicht, weil sie nicht gut informiert sind. Gehören Sie dazu? Hier können Sie es ändern.

Eine völkerrechtliche Verpflichtung

Grundlage der Weiterbildungsgesetze in Deutschland ist ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 1974, das alle westdeutschen Bundesländer mit Ausnahme von Bayern bis 1990 in Landesrecht umgesetzt haben. Die östlichen Bundesländern – ohne Sachsen – folgten nach dem Beitritt zur Bundesrepublik. Der Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt durchweg fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die genauen Regeln unterscheiden sich. Zum Beispiel kann oft der Anspruch auf ein Folgejahr übertragen werden, sodass zehn Tage in zwei Jahren für längere Kurse zur Verfügung stehen. Bei Teilzeit-Arbeitsverhältnissen kürzen einige Bundesländer den Urlaubsanspruch proportional, Azubis und duale Studenten haben das Recht auf Bildungsurlaub eventuell nur einmal während der Ausbildungsdauer. Die großzügigste Regelung hat das Saarland mit einer Freistellung von sechs (in einem Jahr) bzw. zwölf Tagen (in zwei Jahren).

Beispiel IT-Weiterbildung

Ohne aktuelle Computerkenntnisse kommen Arbeitnehmer in vielen Berufen heute nicht mehr aus, auch wenn sie nicht in der IT oder einem IT-nahen Bereich beschäftigt sind. So gibt es etwa beim Einsatz der weit verbreiteten Unternehmenssoftware SAP Jobs in den Bereichen Logistik, Vertrieb, Rechnungswesen und Buchhaltung, Controlling, Analyse und vielen weiteren bis hin zu Gehaltsabrechnung und Bewerbermanagement, für die gute Kenntnisse des entsprechenden Teilsystems erforderlich sind. Personalvermittler schauen bei der Auswahl geeigneter Bewerber gern auf Zertifikate, die die Qualifikation für Jobs im SAP-Umfeld belegen. Eigeninitiative bezüglich Bildungsurlaub zur IT-Weiterbildung wird vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben gern gesehen, wenn die Unternehmen aus Kapazitätsgründen selbst keine entsprechenden Angebote machen können. Haben Sie also keine Sorge, dass Ihr Arbeitgeber die Nase rümpfen könnte, weil Sie sich auf seine Kosten zusätzliche Freizeit verschaffen. Seminarteilnahem ist kein Urlaub, auch wenn Sie persönlich Vorteile davon haben. Oft muss der Arbeitgeber den Ausfall Ihrer Arbeitskraft übrigens gar nicht selbst tragen, sondern hat selbst einen Anspruch auf Kompensation durch das Land.

Antrag mit Kursbescheinigung

Während die Nutzung von Weiterbildungsangeboten früher ihren Schwerpunkt in der Arbeiterschaft hatte, gibt es heute eine gesunde Mischung zwischen Arbeitern und Angestellten. Frauen sind allerdings immer noch unterrepräsentiert – liebe Leserinnen, das können und sollten Sie ändern. Der Schwerpunkt der Nutzung liegt heute bei berufsnahen Angeboten wie im obigen IT-Beispiel, aber auch das politische und kulturelle Interesse soll durch Bildungsurlaub gefördert werden. Hier hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen. Für das anwendbare Recht zählt der Sitz des Arbeitgebers, im Ausnahmefall der Wohnsitz etwa bei einer arbeitsvertraglichen Regelung zum Homeoffice. Wichtig ist, dass das Seminar nach dem jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt ist. Beantragen Sie die Bildungsfreistellung möglichst frühzeitig nach dem bei Ihrem Arbeitgeber üblichen Verfahren. Fügen Sie dem Antrag eine Buchungsbestätigung, den Anerkennungsbescheid sowie am besten auch eine Übersicht der Kursinhalte (Ablaufplan) bei.

Bild: Bigstockphoto.com / DimaBerlin