Datenterrorist

Datensammler sind Verbrecher!

02 March

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig




"Die Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe.
Laut Urteil ist die Vorratsdatenspeicherung allerdings zulässig, wenn eine Reihe Vorgaben zur Verwendung der Daten, zur ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung erfüllt werden."

Quelle: TAZ

posted at 11:39:32 on 03/02/10 by balle - Category: Politik

Comments

No comments yet

Add Comments

:

:
:



« September 2010 »
MonTueWedThuFriSatSun
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930